Deutsche Künstlersozialabgabe sinkt definitiv

Die deutsche Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hatte im Juni eine Absenkung der Künstlersozialabgabe angekündigt. Sie ist nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Deutsche Kulturrat ist erfreut.

Sitz der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven. Foto: Gerd Fahrenhorst/wikimedia commons

Laut Olaf Zimmermann, dem Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, sinkt die Abgabe im kommenden Jahr von 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent. Damit werde  spürbar, dass eine bessere Überprüfung der Unternehmen zu deutlichen Entlastungen führe.

Ein letztes Jahr eingeführtes Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes funktioniert offenbar. Es zielt darauf ab, dass alle, die freiberufliche Aufträge an Künstler und Publizisten vergeben, der Abgabepflicht nachkommen. Sie werden deshalb bei den üblichen Sozialversicherungsprüfungen auch mit Blick auf die Künstlersozialabgabe geprüft.

Die Abgabe wird in Deutschland fällig, wenn Unternehmen, aber auch Vereine oder die öffentliche Hand Honorare für freiberufliche künstlerische Tätigkeiten zahlen. Damit werden 30 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung von freiberuflichen Künstlern gedeckt. Für 20 Prozent des Beitrags kommt der Bund auf. Die in der Künstlersozialversicherung versicherten Künstlerinnen und Künstler zahlen ähnlich angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 50 Prozent des Beitrags.
 

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