St. Galler Kantonsrat behandelt Musikunterricht

Eine Kommission des St. Galler Kantonsrates hat die Verankerung des freiwilligen Instrumental- und Vokalunterrichts im Volksschulgesetz und im Mittelschulgesetz beraten. Sie will ihn als Angebotspflicht in den Gesetzen verankern und stellt fest, dass die Tarifunterschiede zwischen den Musikschulen im Kanton zu gross sind.

St. Gallen (Foto: zaubervogel / pixelio.de)

Mit der Motion «Gesetz über die musikalische Bildung im Kanton St.Gallen» vom November 2015 beauftragte der Kantonsrat die Regierung, ihm eine Vorlage zur Umsetzung des neuen Bundesverfassungsartikels zur Stärkung der musikalischen Bildung im Kanton St.Gallen zu unterbreiten.

Die Kommission stellt fest, dass der musikalischen Bildung im Schulunterricht im Kanton St.Gallen «bereits heute ein angemessener Stellenwert eingeräumt wird». Sie teilt die Auffassung der Regierung, dass in diesem Bereich der Verfassungsauftrag erfüllt ist und ergänzende Regelungen im kantonalen Recht nicht erforderlich sind. Hingegen erachtet es die vorberatende Kommission mit der Regierung als notwendig, den Instrumental- und Vokalunterricht im Gesetz zu verankern. Entsprechend soll im Volksschulgesetz und im Mittelschulgesetz eine Angebotspflicht für freiwilligen Instrumental- und Vokalunterricht vorgesehen werden. Dieser Unterricht soll auch den Berufsfachschülerinnen und -schülern mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen offenstehen.

Das eidgenössische Kulturförderungsgesetz verlangt von Musikschulen reduzierte Schulgeldtarife für Jugendliche. Dieser Vorschrift leben die Musikschulen im Kanton St.Gallen bereits nach. Die Kommission hält jedoch fest, dass die Tarifunterschiede zwischen den Schulen zu gross sind. Sie akzeptiert aber hier die Gemeindeautonomie. Da die 32 Musikschulen im Übrigen das Kantonsgebiet praktisch lückenlos abdecken und auch Jugendliche in einer Berufslehre mit einem reduzierten Schulgeld zum Vokal- und Instrumentalunterricht zulassen, sei auch das Angebotsobligatorium bereits erfüllt.
 

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