Thurgauer Kulturstiftung bleibt eigenständig

Der Thurgauer Regierungsrat hat die Eigentümerstrategie 2017 bis 2020 des Kantons für die Kulturstiftung genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Stiftung soll weiterhin eigenständig handeln und die staatliche Kulturförderung ergänzen. Finanziert wird die Stiftung mit Mitteln aus dem Lotteriefonds.

Plakat des Jazzfestivals generations16, das von der Kulturstiftung unterstützt wurde. Visual: zVg

Die Eigentümerstrategie bestimmt mit übergeordneten Leitplanken den Spielraum für die Strategie des Stiftungsrates. Die Eigentümerstrategie, schreibt der Kanton Thurgau, muss alle vier Jahre überprüft und allenfalls an neue Situationen angepasst werden. Die Kulturstiftung soll ihre Eigenständigkeit und Unabhängigkeit weiterhin behalten, hält der Regierungsrat in der Eigentümerstrategie 2017 bis 2020 fest.

Die Kulturstiftung des Kantons Thurgau wurde 1991 durch den Regierungsrat gegründet. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung, welche die Kulturförderung des Kantons ergänzt. Laut Eigentümerstrategie bezweckt die Kulturstiftung ausschliesslich die Förderung des zeitgenössischen professionellen Kulturschaffens. Damit soll sie zu einem vielfältigen kulturellen Leben im Kanton beitragen und mithelfen, ein attraktives Umfeld für professionelle Kulturschaffende zu schaffen. Finanziert wird die Kulturstiftung aus Mitteln des Lotteriefonds.
 

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