Kunst- und Kulturstiftung Uri neu ausgerichtet

Wie jedes Jahr können sich Kunst- und Kulturschaffende aus Uri um das Urner Werkjahr und um Werk- und Förderungsbeiträge bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis 9. Oktober 2017. Bewerben können sich in Uri wohnhafte Kunst- und Kulturschaffende oder solche, die früher acht Jahre hier wohnten.

Haus für Kunst Uri, Altdorf. Foto: Lang/Baumann

Da die Danioth-Stiftung immer wieder als Förderstiftung missverstanden wurde, verzichtete man bei der letztjährigen Neuausrichtung auf den Namen des bekannten Urner Künstlers. Die Kunst- und Kulturstiftung Uri werde vollumfänglich aus öffentlichen Lotteriefondsbeiträgen alimentiert, heisst es in der Medienmitteilung des Kantons. Noch bis Ende 2019 dauert die vierjährige Weiterführungsperiode.

Gemäss neuen Richtlinien steht es der Jury frei, auch ein Urner Werkjahr mit 20’000 Franken zu vergeben, der höchsten Auszeichnung. Die Förderungsbeiträge betragen zwischen 4000 bis 10’000 Franken und anerkennen bisherige Leistungen. Werkankäufe oder Projektbeiträge bewegen sich im Rahmen von 2000 Franken bis 6000 Franken. Ein Urner Werkjahr oder ein Atelier kann nur einmal vergeben werden.

Bewerbungsunterlagen: Für in Uri wohnhafte oder acht Jahre wohnhaft gewesene Kunstschaffende (bildende Kunst, Musik, Literatur, Tanz, Theater, Film, Foto und Neue Medien) www.ur.ch (Suchbegriff: Kunst- und Kulturstiftung)
 

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