«Ausserordentliche Lage» wegen Coronavirus

Läden, Restaurants, Bars, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden vorerst bis am 19. April geschlossen. Der Kultursektor soll unterstützt werden.

Gefährdete Personengruppen sollen zuhause bleiben. Foto: Paweł Czerwiński/unsplash.com

Der Bundesrat teilt heute mit, dass er die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz einschätzt. Das bedeutet unter anderem, dass heute ab Mitternacht «öffentliche und private Veranstaltungen verboten (sind). Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen.» (…) «Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt.» Ebenso bleiben die Schulen bis am 19. April geschlossen.

Die aktuelle Medienmitteilung kann hier eingesehen werden:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78454.html
 

Kulturbereich

Bereits am Freitag, 13. März, hat der Bundesrat Unterstützung für den Sport- und Kultursektor zugesagt: «Für den Kulturbereich will der Bundesrat ebenfalls zusätzliche Mittel bereitstellen. Das EDI erarbeitet im dringlichen Verfahren eine befristete Gesetzesvorlage für zusätzliche wirtschaftliche Massnahmen, die ergänzend zu anderen Instrumenten zur Abfederung von Härtefällen im Kulturbereich eingesetzt werden können. Damit will der Bundesrat verhindern, dass wiederkehrende kulturelle Anlässe in ihrer Existenz bedroht sind, und insbesondere selbständig erwerbende sowie freischaffende Kulturschaffende in Notsituationen unterstützen. Im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzes soll auch geprüft werden, wie die Kantone als Zuständige für den Kulturbereich in die Finanzierung einbezogen werden können.»

Wie genau diese Unterstützung aussieht, wird erarbeitet. Der Bundesrat ist bestrebt, rasch konkrete Lösungen zu finden.

 

Das könnte Sie auch interessieren