„Streichkonzert“ im Kanton Thurgau
Der Kanton Thurgau muss sparen. Externe Berater schlagen unter anderem die Reduktion des Beitrags zur Finanzierung der Musikschulen von 50% auf einen Drittel vor.
Seit 2023 schliesst die Erfolgsrechnung des Kantons Thurgau mit einem Aufwandüberschuss ab.
Trotzdem lehnte das Kantonsparlament 2024 eine Steuererhöhung ab, aber gleichzeitig sind grössere Investitionen notwendig. Deshalb hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau im April 2025 beschlossen, eine Aufgaben- und Verzichtsplanung (AVP 2025–2027) einzuleiten, mit dem Ziel, 2027 CHF 40 Mio und ab 2028 jährlich mindestens CHF 80 Mio einzusparen. Er erteilte dem Institut für Verwaltungs-Management ZHAW und der publicXdata AG das Mandat, sämtliche Aufgaben und Leistungen der kantonalen Verwaltung kritisch zu prüfen und mit anderen Kantonen zu vergleichen und einen Beratungsbericht zu verfassen.
Die externen Berater schlagen 50 Massnahmen vor: so soll das Kantonsparlament z. B. nur noch 100 statt 130 Sitze haben, beim öffentlichen Verkehr, bei der Pflege, bei den Schulen, bei der Förderung von erneuerbaren Energien und sogar bei der Landwirtschaft soll gespart werden, und selbstverständlich soll auch der Kulturbereich nicht verschont bleiben: hier schlagen sie vor, auf die Zahlung des Kulturlastenausgleichs an den Kanton St.Gallen zu verzichten, also das Stadttheater St.Gallen nicht mehr zu unterstützen und den Beitrag an die Musikschulen von 50% auf 33% zu reduzieren. Die vom Kanton eingesparten 17% der Lohn- und Betriebskosten der Musikschulen könnten ja die Eltern übernehmen.
Dagegen wehrt sich der SMPV Thurgau zusammen mit dem Verband Musikschulen Thurgau VMTG und dem Verband Musikschulen Schweiz VMS. Die drei Verbände haben je eine Vernehmlassungsantwort eingereicht, und der SMPV Thurgau hat eine Petition an den Regierungsrat lanciert und in kurzer Zeit 1862 Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt.
Die Verfasser des Beratungsberichts stützen ihren Vorschlag, die Kantonsbeiträge an die Musikschulen zu kürzen, auf den Statistikbericht 2025 über die Musikschulen in der Schweiz des VMS. Sie schreiben wörtlich: „Hintergrund ist, dass die aktuelle Finanzierung durch den Kanton im Vergleich zu anderen Kantonen auf der grosszügigen Seite ist.“ Dabei haben sie komplett ausser Acht gelassen, dass sich die Modelle, wie stark sich Kantone, Gemeinden und Volksschule an der Finanzierung der Musikschulkosten beteiligen, von Kanton zu Kanton stark unterscheiden. Im Kanton Thurgau steht es den Gemeinden frei, einen Beitrag an den Musikschulunterricht zu leisten oder nicht. So werden auch nur 8% der Kosten durch Gemeinden übernommen. Eine sorgfältige Prüfung der VMS-Statistik zeigt, dass die anderen Kantone, in denen die Gemeinden weniger als 10% der Musikschulkosten übernehmen, selbst 60 – 69% der Kosten übernehmen. Sie sind also wesentlich grosszügiger als der Kanton Thurgau.
Wenn wir uns anschauen, wie hoch die Belastung der Eltern im Kanton Thurgau heute ist, sehen wir in der Statistik, dass nur Eltern in den Kantonen Tessin, Schwyz, Aargau und Schaffhausen prozentual mehr bezahlen müssen als die Thurgauer. Müssten sie jetzt noch zusätzlich 17% der Musikschulkosten übernehmen, d.h. die Elternbeiträge würden um durchschnittlich 35% oder mehr steigen, wäre der Kanton Thurgau der Kanton mit den höchsten durchschnittlichen Elternbeiträgen.
Statistiken kann man natürlich aus allen Winkeln betrachten; für die Eltern ist aber entscheidend, wie hoch die Musikschulrechnung ihrer Kinder in Franken und Rappen ist und ob sie es sich leisten können, ihre Kinder in den Musikschulunterricht zu schicken. Im Kanton Thurgau zahlt man heute, wenn man das Glück hat, in einer Gemeinde zu wohnen, die doch einen kleinen Beitrag leistet, CHF 450.- (Aadorf) bis CHF 640.- (Weinfelden) für 18 mal 30 Minuten Einzelunterricht und zwischen CHF 600.- bis CHF 820.- bei 40 Minuten Unterricht.
Zum Vergleich: an der Musikschule Konservatorium Zürich kostet der Semesterbeitrag für 30 Minuten Unterricht CHF 640.- und für 40 Minuten 850.-. Das Lohnniveau im Kanton Zürich ist aber klar höher als im Kanton Thurgau. Somit ist die Belastung durch Musikschulgebühren für Eltern im Kanton Thurgau schon heute höher als in Zürich. Vergleichen wir die Tarife mit denen im Kanton St.Gallen, sehen wir, dass es mit Niederhelfenschwil (CHF 400.-), Uzwil (CHF 410.-), Rorschach-Rorschacherberg (CHF 420.-) Musikschulen mit günstigeren Tarifen gibt.
Politisch könnte man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass Musikunterricht ja nicht so wichtig sei, und dass die Kinder stattdessen Fussball spielen könnten, wenn der Musikunterricht zu teuer ist, wären da nicht der Artikel 67a der Bundesverfassung und der Artikel 12a des Bundesgesetzes über die Kulturförderung (KFG). Im Artikel 67a wird festgehalten, dass Bund und Kantone die musikalische Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen fördern und im Artikel 12a des KFG steht, dass Musikschulen, die von Kantonen und/oder Gemeinden unterstützt werden, allen Kindern und Jugendlichen bis zum Abschluss der Sekundarstufe II Tarife anbieten müssen, die deutlich unter den Erwachsenentarifen liegen und dass sie bei der Festlegung dieser Tarife die wirtschaftliche Situation der Eltern berücksichtigen müssen.
Wir wissen, wie wichtig Musikunterricht für die Gehirnentwicklung ist, für die Feinmotorik, die Sprachentwicklung und die Konzentrationsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen und wie er deren Sozialverhalten positiv beeinflusst, und deshalb ist es uns sehr wichtig, dass auch Kinder aus einkommensschwächeren Familien von diesem Unterricht profitieren können. Und als Berufsverband wollen wir natürlich auch nicht, dass unsere Thurgauer Kolleg*innen, die ohnehin schon tiefere Löhne hinnehmen müssen als die Musiklehrpersonen in den Nachbarkantonen Zürich und St.Gallen, unter Pensenschwund leiden müssen, weil zu hohe Musikschulgebühren immer mehr Eltern davon abhalten, ihre Kinder in die Musikschule zu schicken.
Der SMPV Thurgau macht in seiner Petition an den Regierungsrat zwei Vorschläge, wie der Kanton einen Teil der Subventionen einsparen könnte, ohne dass die Elternbeiträge so massiv angehoben werden müssen. Erstens schlägt er vor, dass der Kanton und die Gemeinden die einzusparenden 17% unter sich aufteilen, wobei die Gemeinden neu zu einem fixen Beitrag verpflichtet würden. Und zweitens regt er an, über einkommensabhängige Musikschultarife nachzudenken.
Und liebe Politiker*innen im Kanton Thurgau, wenn Sie darüber nachdenken, ob man den Rotstift bei den Musikschulen ansetzen sollte, denken Sie nicht ans Nachbarskind, das Sie mal bei den ersten Versuchen auf der Violine oder Blockflöte mit noch schiefen Tönen gestört hat sondern an die vielen Musikschüler*innen, die dank ihrem Musikschulunterricht später das Laienorchester verstärken, am Dorffest im gemischten Chor singen oder mit der Blasmusik dem 90-jährigen Jubilar ein Ständchen bringen. Und denken Sie auch an die einzelnen Hochbegabten, die später Musik studieren, grossartige Konzerte geben und die den musikalischen Nachwuchs von übermorgen ausbilden werden.
