St. Galler Musikschulgesetz geht in die Vernehmlassug
Der Kanton St.Gallen will erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage für die Musikschulen schaffen. Die Vernehmlassung dazu dauert bis Mitte September 2026.

Auf Gesetzesstufe wird das kommunale Musikschulwesen in je einer Bestimmung des Volksschulgesetzes und des Mittelschulgesetzes erwähnt. Ein eigenständiges und umfassendes Gesetz zu den Musikschulen jedoch besteht heute nicht. Der Kantonsrat hat die Regierung deshalb mit einer Motion beauftragt, eine eigenständige rechtliche Grundlage für die Musikschulen zu schaffen. Das neue Musikschulgesetz regelt laut der Mitteilung des Kantons Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Musikschulen und schafft Rechtssicherheit für ein bewährtes Angebot.
Die Regierung des Kantons St.Gallen gibt nun den Entwurf für ein neues Musikschulgesetz in die Vernehmlassung. Das Musikschulwesen bleibt dabei in seinen Grundzügen unverändert. Das Gesetz regelt die Aufgaben, die Organisation und die Finanzierung der Musikschulen. Gleichzeitig hält es am bewährten Grundsatz fest, wonach die Gemeinden beziehungsweise Schulgemeinden als Träger der Musikschulen weiterhin über ein hohes Mass an Autonomie in inhaltlichen und organisatorischen Fragen verfügen. Der Kanton beschränkt sich weiterhin auf die Festlegung des rechtlichen Rahmens.
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https://www.sg.ch/news/sgch_allgemein/2026/07/regierung-gibt-musikschulgesetz-in-vernehmlassung.html
