Der Winterthurer Stadtrat hat im Auftrag des Grossen Gemeinderates in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) ein Musikförderleitbild für die Stadt ausgearbeitet. Es ist von der Legislative billigend zur Kenntnis genommen worden.

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In der Vernehmlassung ist mehrfach gewünscht worden, dass die Stadt allen Kindern den Besuch der unentgeltlichen Musikalischen Grundausbildung während mehr als einer Lektion innerhalb der Blockzeiten ermöglichen solle.

Der Stadtrat strebt eine Neustrukturierung und finanzielle Umverteilung an. Der  Blockflötenunterricht soll abgebaut werden. Die so frei werdenden Mittel sollen effizienter und effektiver eingesetzt werden. Die Musikalische Grundausbildung wird in den ersten Primarklassen von heute einer auf zwei Wochenlektionen erweitert. Zudem sollen musikpädagogische Projekte wie Musicals, Chorsingen oder Tanzaufführungen künftig vermehrt gefördert und unterstützt werden.

Der traditionelle Blockflötenunterricht entspreche nicht mehr den gängigen musikpädagogischen Erkenntnissen, erklärt das Leitbild. Die Nachfrage nehme seit 2003 stetig ab, nur noch eine Minderheit nutze das musikalische Angebot. Zudem werde die Suche nach qualifizierten Blockflötenlehrpersonen schwieriger, da die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Jugendmusik (SAJM) die entsprechende Ausbildung nur noch sehr begrenzt anbiete.

Die Zusammenarbeit der Stadt Winterthur mit den Musikschulen soll durch Leistungsvereinbarungen festgelegt werden. Mit diesen soll künftig besser und flexibler auf die sich ändernden Bedürfnisse der Lehrenden und Lernenden der Musikschulen sowie der Stadt Winterthur reagiert werden können.

 Bild: *Clam* – pixelio.de

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