Bach-Archiv erwirbt Dokument zu Bachs letzter Amtshandlung

Das Bach-Archiv Leipzig hat beim Now Yorker Auktionshaus Swann’s ein lange verschollen geglaubtes Dokument zu Bachs letzter Amtshandlung erworben – die Quittung einer Auszahlung aus dem «Legatum Lobwasserianum», die zuletzt 1908 bei einer Versteigerung des Leipziger Auktionshauses C. G. Boerner zu sehen war.

Quittung Legatum Lobwasserianum, Leipzig, Juli 1750 © Sammlung Bach-Archiv Leipzig,SMPV

Das Dokument gibt heute als einziges Auskunft über den Zustand Bachs nach der Augenoperation durch den englischen Okulisten John Taylor im April 1750. Der Quittungszettel ist Zeugnis der letzten nachweislichen Amtshandlung des Thomaskantors. Bach beauftragt Anfang Juli 1750 seinen jüngsten Sohn, den knapp 15jährigen Johann Christian, die jährlich anfallende Auszahlung aus dem «Legatum Lobwasserianum» in Empfang zu nehmen und zu quittieren. Noch im selben Monat verstirbt der Komponist.

Das «Legatum Lobwasserianum» geht auf eine Stiftung der frommen Leipziger Juristenwitwe Maria Lobwasser († 28. 4. 1610) in Höhe von 1000 Gulden zurück. Die jährlich anfallenden Zinserträge dieses Kapitals von 50 Gulden waren zur Unterstützung der Kirchen- und Schuldiener zu St. Thomas bestimmt, wobei dem Kantor, dem Konrektor und dem Tertius der Thomasschule jeweils 2 Gulden zustanden. Dies entspricht etwa der Grössenordnung des durchschnittlichen Wochenlohns eines Organisten der Bach-Zeit. Die Auszahlung erfolgte auf Wunsch der Verstorbenen am Tag Mariae Verkündigung, dem 2. Juli.

Im Dezember 2014 tauchte die untere Hälfte des Blattes (mit der Quittung von 1750) auf einer Auktion der Firma Swann’s in New York auf. Der Dokumentation war zu entnehmen, dass sich zumindest dieses Fragment vormals im Besitz der berühmten Cembalistin Wanda Landowska (1879–1959) befunden hatte. Die Quittung wird während des Bachfestes Leipzig, das vom 12. bis 21. Juni 2015 stattfindet, in der Schatzkammer des Bach-Museums Leipzig erstmals öffentlich gezeigt.

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