Ein Arbeitsprogramm für den SMPV und den SGB
Die Delegierten SMPV liessen sich an der Delegiertenversammlung vom 8. November vom Verhandlungsergebnis ihres Zentralvorstands mit dem SGB überzeugen, und beschlossen, dass der SMPV doch beim SGB verbleibt – allerdings als assoziiertes Mitglied.
Am 29. März hatten die Delegierten noch den Austritt des SMPV aus dem Gewerkschaftsbund beschlossen, weil die SGB-Beiträge das Budget einfach zu stark belastet hätten. Einige Delegierte monierten, sie sähen keinen konkreten Nutzen in einer Mitgliedschaft. Die Delegierten erteilten dem Zentralvorstand allerdings auch ein Verhandlungsmandat dafür, bessere Konditionen mit dem SGB zu auszuhandeln.
An der DV vom 8. November wurde das Resultat dieser Verhandlungen präsentiert:
Der SMPV kann in den Assoziierten-Status wechseln. Das heisst konkret, dass die Mitgliederbeiträge um rund 50% sinken, die Verbandsvertreterin in den SGB-Vorstandssitzungen aber das Stimmrecht verliert.
Der Zentralvorstand legte bei den Verhandlungen den Fokus aber nicht nur auf den Preis sondern besonders auch auf die Frage, welchen ganz konkreten Nutzen der SMPV denn vom Fortbestehen der Mitgliedschaft beim SGB hätte. So stellte er mit dem SGB ein Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre auf: Selbstverständlich muss die gewerkschaftliche Arbeit in erster Linie vom SMPV und besonders vom Zentralvorstand selbst gemacht werden. Er muss die drängendsten Probleme erkennen, analysieren und das Material dafür zusammentragen. Der SGB muss ihn aber mit Beratung, welches Vorgehen in welchem Fall am erfolgversprechendsten ist, unterstützen. Er muss ihn informieren, wann die Zeit für einen Vorstoss in dieser oder jener Frage ideal ist und welche die besten Anlaufstellen dafür sind. Und er muss ihm direkte Kontakte zu Politiker*innen verschaffen, die in dieser Frage entscheiden.
Welche Punkte enthält das Arbeitsprogramm?
Das Hauptziel ist es, den Beruf des/der Musiklehrer*in aufzuwerten. Der Zentralvorstand findet es deshalb sehr wichtig, dass ein Titelschutz für diesen Beruf erreicht wird. Besonders weil in den nächsten Jahren sehr viele Musikschullehrpersonen pensioniert werden, ist es zentral, dass der Beruf reglementiert ist und dass nicht schlecht ausgebildete oder nur künstlerisch aber nicht pädagogisch ausgebildete Lehrpersonen diese Stellen übernehmen. Damit soll verhindert werden, dass die Unterrichtsqualität an Musikschulen sinkt. Es ist aber auch eine Massnahme gegen tiefere Löhne. Schlechter ausgebildete Lehrpersonen verdienen weniger, und die Kantone, Gemeinden und Trägervereine könnten sich daran gewöhnen.
In diesem Sinne ist es auch wichtig, dass es mehr Ausbildungsplätze Master of Arts in Musikpädagogik gibt für die Instrumente, in denen ein Fachkräftemangel droht oder in denen er schon Tatsache ist. Gleichzeitig muss es neu sinnvolle Ausbildungsgänge für rein künstlerisch ausgebildete Musiker*innen geben, mit denen sie sich für die musikpädagogische Tätigkeit umfassend nachqualifizieren lassen können, ohne dass sie in einem normalen Masterstudiengang Pädagogik noch einmal ihr Hauptinstrument studieren müssen, in dem sie längst qualifiziert sind. Die KMHS und der VMS suchen hier schon konkrete Lösungen, aber die Unterstützung des SMPV und die politische Unterstützung des SGB können dabei bestimmt auch nicht schaden.
Für den SMPV und alle anderen Verbände, die Kulturschaffende vertreten, die Musik, Tanz, Schauspiel oder bildende Kunst unterrichten, ist es aus zwei Gründen wichtig, dass sie schweizweit als „Organisationen professioneller Kulturschaffender“ anerkannt werden. Damit könnten sie in Zukunft erstens mitreden, wenn z.B. eine neue Kulturbotschaft ausgehandelt wird, und zweitens müssten sie bei der Vergabe von KUOR-Förderungen mitberücksichtigt werden. Vor allem der zweite Punkt ist der Grund, dass wir hier immer den Bescheid erhalten „Ihr seid Bildung und nicht Kultur.“ Hier brauchen wir vom SGB die Vermittlung von Kontakten in die Politik.
Das sind die drei grossen Aufgaben, die schwierig zu lösen sind und die Zeit brauchen.
Im Programm finden sich auch kleinere aber ebenso wichtige Aufgaben wie die Garantie, dass auch private Musikschulen aller Arten Sozialabgaben bezahlen und es keine Scheinselbstständigkeit gibt. Es gilt, das Problem der Kettenarbeitsverträge anzugehen, d.h. dass Hochschulen Dozierende, die seit Jahren dieselben Kurse in einem Pensum unter 10% unterrichten, nicht fest anstellen. Weiter soll die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse Musik und Bildung für Selbstständigerwerbende gesenkt werden. Und Musikunterricht soll zur Fokusbranche werden, um gegen Lohndumping in Randregionen mit vielen Grenzgänger*innen vorgehen zu können.
Nicht vergessen ist das wichtige Problem des schleichenden Pensenabbaus an Musikschulen, das wir aber erst sinnvoll angehen können, wenn die nächste Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetztes ansteht.
„Das wären ja paradiesische Zustände für Musiklehrpersonen in der Schweiz!“ sagte Wolfgang Pailer, der sich gegen den Verbleib des SMPV beim SGB einsetzte, weil er daran zweifelt, dass der SMPV wirklich diese Unterstützung vom SGB erhält.
Der Zentralvorstand verpflichtet sich, die erwähnten Aufgaben energisch anzugehen und den SGB in die Pflicht zu nehmen, ihm die ausgehandelte Unterstützung zukommen zu lassen.
Und Sie, liebe diplomierte Musiklehrpersonen in der Schweiz, die dem Verband leider noch nicht angehören, ruft er dazu auf, dem SMPV beizutreten, denn mit jedem Beitritt erhöht sich das Gewicht der Vorstösse, die der SMPV für die angestellten und die selbstständigerwerbenden Musiklehrpersonen in der Schweiz macht, auf dass wirklich eines Tages „paradiesische Zustände“ herrschen.
