Gebühren für Vorbildung an der ZHdK

Die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) bietet verschiedene Angebote an, die auf künstlerische Studiengänge vorbereiten. Der Regierungsrat hat dafür die Semestergebühren festgelegt.

Die ZHdK im Toni-Areal von der Förrlibuckstrasse aus gesehen. Foto: Regula Bearth © ZHdK

Die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) führt seit längerem künstlerische Vorbildungen, die auf ein Studium in den Bereichen Gestaltung, Musik und Tanz vorbereiten. Im Oktober 2018 hat der Kanton Zürich diese Angebote im Fachhochschulgesetz verankert. Nun soll auch die Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule angepasst werden.

Die Bandbreite der Studiengebühren für die Vorbildungsgänge ist im Fachhochschulgesetz festgehalten. Auf dieser Grundlage hat die Regierung des Kantons Zürich nun die Semestergebühren festgelegt. Die Gebühren orientieren sich an den bisherigen Tarifen der ZHdK. Für ausserkantonale Absolvierende der Angebote wird eine zusätzliche Semestergebühr erhoben.

Die Semestergebühr für Angebote der künstlerischen Vorbildung beträgt:
Gestalterisches Propädeutikum Vollzeit 4500 Franken
Gestalterisches Propädeutikum Teilzeit 2700 Franken
PreCollege Musik mit Vokal- oder Instrumentalunterricht 1950 Franken
PreCollege Musik ohne Vokal- oder Instrumentalunterricht 1150 Franken
Grundstudium Tanz 1000 Franken

Vollständige Liste:
https://www.zh.ch/bin/ktzh/rrb/beschluss.pdf?rrbNr=1145&name=V_Studiengebuehren_Aend._4.12.19&year=2019&_charset_=UTF-8
 

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