Obwalden steht zum Kulturlastenausgleich

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden beantragt dem Kantonsrat zum dritten Mal einen Rahmenkredit für die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen. Er beträgt für die Jahre 2017 bis 2019 insgesamt 1,215 Millionen Franken.

Regierungsrat des Kantons Obwalden. Foto: Staatskanzlei Sarnen

Die Lösung mit dem Rahmenkredit habe sich bewährt, schreibt der Regierungsrat. Mit Blick auf die vorangegangenen Perioden 2011 bis 2013 und 2014 bis 2016 beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, für die Periode 2017 bis 2019 erneut maximal 1,215 Millionen Franken zu bewilligen. Seit 2011 leistet der Kanton jährlich 405’000 Franken an den Kulturlastenausgleich. Das Geschäft wird vom Kantonsrat im Januar behandelt.

Der Kantonsbeitrag geht an die Standortkantone Luzern (1,092 Millionen Franken) und Zürich (0,123 Millionen Franken). Damit werden die beiden Kantone bei der Finanzierung ihrer Zentrumslasten im Kulturbereich unterstützt, namentlich für die grossen Kulturhäuser wie zum Beispiel das KKL, das Luzerner Theater oder das Opernhaus.

Am 1. Januar 2010 trat die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen in Kraft. Beigetreten sind bisher die Kantone Zürich, Luzern, Schwyz, Zug, Uri und Aargau. Das Obwaldner Stimmvolk hat einen Beitritt 2009 hingegen abgelehnt.

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