Keine Totalrevision der St. Galler Kulturförderung?

Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrates hat den Entwurf des totalrevidierten Kulturförderungsgesetzes diskutiert. Die Mehrheit der Kommission beantragt dem Kantonsrat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Tonhalle und Theater St. Gallen sind als kantonale Kulturstandorte aber unbestritten.

Altes Bad Pfäfers. Foto:© Stiftung Altes Bad Pfäfers

Ein Anliegen der Kommissionsmehrheit war die Akzentuierung der Gemeindeautonomie. Sie möchte von einer vorgesehenen Erwähnung der Gemeinden im Zusammenhang mit den kulturpolitischen Zielen des Kantons absehen. Die Gemeinden sollen frei sein, ihre kulturpolitischen Ziele selber zu definieren.

In Anlehnung an Regelungen auf Bundesebene schlägt die Regierung vor, Kunstschaffende und Kulturinstitutionen verpflichten zu können, Beiträge in Pensionskassen oder andere Vorsorgeeinrichtungen einzuzahlen. Die Kommission möchte diese Bestimmungen streichen und auf die Eigenverantwortung der Kulturschaffenden und -veranstalter setzen.

Die Kommission schlägt eine Gesetzesbestimmung vor mit einer namentlichen Aufzählung der Kulturstandorte und der Möglichkeit des Kantonsrates, weitere kantonale Kulturstandorte bestimmen zu können. Der Vorlage der Regierung entsprechend hätten heute die Lokremise St.Gallen, das Schloss Werdenberg, die Tonhalle und das Theater St.Gallen den Rang eines kantonalen Kulturstandorts sowie mittelfristig auch das Alte Bad Pfäfers. Die Kommission gibt überdies dem Kunst(Zeug)Haus Rapperswil-Jona diesen Status.

Mit dem revidierten Kulturförderungsgesetz beabsichtigt die Regierung keine Mehrausgaben. Auch sollten weiterhin Förderbeiträge dem Lotteriefonds entnommen werden können. Die Kommissionsmehrheit will an der bisher geltenden vorrangigen Rolle des Lotteriefonds ausdrücklich festhalten.

Die Kommission möchte überdies ausdrücklich erwähnt haben, dass auch Menschen mit Behinderungen an kulturellen Veranstaltungen teilhaben können sollen. Die Regierung soll mit einer Motion beauftragt werden, eine Teilrevision des bestehenden Kulturförderungsgesetzes zu erarbeiten, welche die Unterstützung regionaler Förderorganisationen, die Förderung der Unesco-Weltkulturerbestätten und die kantonalen Kulturstandorte regelt.

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