Walliser Kulturstrategie 2018

Der Walliser Staatsrat hat die Kulturstrategie 2018 des Kantons verabschiedet. Sie definiert die Vision, die Ziele und Prioritäten, welche der Kanton Wallis im kommenden Jahrzehnt, basierend auf dem Kulturförderungsgesetz (KFG), verfolgt.

Walliser Projekt Art en partage (Bild: Gianluca Colla)

Obwohl es nicht in den Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Hand falle, die persönliche Musikausübung von Laien zu unterstützen, bestehe zuweilen ein öffentliches Interesse, diese zu fördern, wenn sie im kollektiven Rahmen erfolgt und zur Entwicklung und zum Erhalt des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitrage, heisst es in der Kulturstrategie. Wenn das Laienmusizieren lokal verankert sei, entwickle es sich «im Rahmen sozialer Netze, welche die notwendige öffentliche und private Unterstützung aus dem nahen Umfeld mobilisieren können».

In diesem Fall sei eine staatliche Unterstützung nicht notwendig, es sei denn, einer gesellschaftlichen Gruppe, die marginalisiert werden könnte, soll besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Im Bereich der künstlerischen Betätigung durch Laien übernehme der Kanton folglich «die Rolle, in erster Linie das Erlangen musischer Fähigkeiten im Rahmen der Ausbildung (Musik- und Theaterschulen) zu fördern». In diesem Bereich sei durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den anerkannten Musikschulen eine bedeutende Harmonisierung erzielt worden. Sie habe es ermöglicht, einen gemeinsamen Lehrplan zu erstellen und dem Wallis ein modernes einschlägiges Gesetz zu geben.

 

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