Zürcher Regierungsrat lehnt Musikschulgesetz ab

Der Regierungsrat des Kantons Zürich beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «für ein Musikschulgesetz» abzulehnen. Er unterbreitet dem Kantonsrat deshalb einen Gegenvorschlag.

Foto: André Springer, Copyright: Staatskanzlei des Kantons Zürich

Zwar unterstützt die Regierung die Idee der Musikförderung, erachtet aber die Mehrkosten von jährlich 25 Millionen Franken laut ihrer Mitteilung als zu hoch. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat deshalb einen Gegenvorschlag.

Die Volksinitiative «für ein Musikschulgesetz» will, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen sicheren Zugang zur musikalischen Bildung an anerkannten Musikschulen haben. Neben der Vermittlung einer musikalischen Grundausbildung verlangt die Initiative auch, die Kantonsbeiträge von heute 3 Prozent auf künftig 20 Prozent der anrechenbaren Kosten zu erhöhen. Für den Kanton würden sich daraus jährliche Mehrkosten von über 25 Millionen Franken ergeben.

Der Regierungsrat erachte musikalische Bildung als wichtig und messe den Musikschulen ausserhalb des ordentlichen Schulunterrichtes grosse Bedeutung zu, schreibt der Regierungsrat weiter. Die Regierung habe deshalb bereits Anfang 2015 dem Kantonsrat ein Musikschulgesetz unterbreitet, auf das dieser in der Folge allerdings nicht eingetreten ist.

Der aktuelle Gegenvorschlag, den die Regierung nun vorlegt, orientiert sich an der damaligen Vorlage und nimmt die zentralen Anliegen zur Förderung der musikalischen Bildung auf, er beinhaltet aber keine Erhöhung des Kantonsbeitrages. Im Gegenvorschlag beträgt der Staatsbeitrag unverändert 3 Prozent der anrechenbaren Kosten. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, den Stimmberechtigten die Volksinitiative «für ein Musikschulgesetz» zur Ablehnung und den Gegenvorschlag zur Annahme zu empfehlen.
 

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