Weiterhin Lotteriegelder für Kultur

Der Berner Regierungsrat überarbeitet das kantonale Lotteriegesetz und passt es dem neuen Bundesrecht an. Gemeinnützige Vorhaben, vornehmlich aus den Bereichen Kultur und Sport, sollen weiterhin aus Lotteriemitteln unterstützt werden.

Foto: KFM/pixelio.de

Heute stehen dem Kanton Bern gut 50 Millionen Franken jährlich zur Verfügung, um gemeinnützige Vorhaben in Bereichen wie Kultur und Sport zu unterstützen. Davon profitieren jedes Jahr hunderte von Vereinen und Institutionen für ihre gemeinnützigen Vorhaben. Das neue Kantonale Geldspielgesetz soll die Mittelverteilung weiterhin sicherstellen. Es führt dabei gewisse Neuerungen und Präzisierungen bei den Zuwendungsbereichen ein. So sollen künftig auch Gelder an gemeinnützige Projekte aus dem Bereich Jugend und Gesellschaft fliessen können. Die Subventionierung staatlicher Aufgaben durch Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten bleibt weiterhin unzulässig.

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung bis 21. Mai 2019 eingeleitet. Es ist vorgesehen, dass der Grosse Rat die Gesetzesänderung in der Frühlingssession 2020 in erster Lesung beraten wird. Das neue Recht muss spätestens am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
 

Verlinkter Bildnachweis: KFM / pixelio.de

Das könnte Sie auch interessieren