Basler Kulturpartnerschaft gesichert

Der neue Kulturvertrag zwischen den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft tritt ab 2022 in Kraft. In keinem der beiden Kantone wurde ein Referendum gegen den Kulturvertrag ergriffen.

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Ab 2022 beteiligt sich der Kanton Basel-Landschaft mit mindestens 9,6 Millionen Franken pro Jahr an den kulturellen Zentrumsleistungen von Basel-Stadt. Der Vertrag wurde laut der offiziellen Medienmitteilung nach der Vernehmlassung mit einer Überprüfungsklausel ergänzt. Die beiden Kantone prüfen alle vier Jahre, erstmals 2028, eine Erhöhung der Abgeltung. Der Kulturvertrag ist in den Parlamenten der beiden Kantone auf positives Echo gestossen: Im Januar 2020 haben der Landrat einstimmig und eine starke Mehrheit des Grossen Rats den neuen Kulturvertrag beschlossen. In keinem der beiden Kantone wurde anschliessend das Referendum ergriffen. Die Regierungen beider Kantone werden den Vertrag nun unterzeichnen.

Mit der neuen Kulturpartnerschaft kann das Bestehen aller betroffenen Institutionen gesichert werden. Der Kulturvertrag treibt eine Entflechtung der Zuständigkeiten voran und stärkt zugleich die gemeinsame projektorientierte Förderung der beiden Kantone. Die Verteilung der Mittel an die Institutionen erfolgt durch den Kanton Basel-Stadt aufgrund von Kriterien, die vertraglich festgelegt sind. Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind überzeugt, dass die neu definierten Eckwerte die Grundlage für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Kulturpartnerschaft darstellen.
 

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