Finanzhilfen für Obwaldner Kulturschaffende

Der Obwaldner Regierungsrat stellt 100’000 Franken aus dem Swisslos-Fonds zur Verfügung, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise auf den Kulturbereich abzufedern.

Dorfplatz Sarnen. Foto: Wikicommons/Roland Zumbühl/Picswiss.ch

Der Bundesrat ermöglicht mit einer Covid-Verordnung Kultur Soforthilfen für Kulturunternehmen und professionelle Kulturschaffende, Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. In einem ersten Schritt stellt der Bund dazu vorerst 280 Millionen Franken für die Zeit vom 21. März bis 20. Mai 2020 zur Verfügung.

Mit dem Vollzug und der Finanzierung der Massnahmen hat der Bundesrat teilweise auch die Kantone beauftragt. Er stützt dies auf die verfassungsmässige Zuständigkeit der Kantone für die Kultur. Der Regierungsrat Obwalden kommt dieser Vorgabe nach und stellt 100’000 Franken aus dem Swisslos-Fonds bereit, um die gemäss Verordnung anfallenden Ausfallentschädigungen hälftig mitzutragen. Für die andere Hälfte – wie auch für die Finanzierung aller weiteren Hilfsmassnahmen – kommt die Bundeskasse auf.

Für die Durchführung der Gesuchverfahren zu den Soforthilfen für Kulturunternehmen sowie zu den Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende ist das kantonale Amt für Kultur und Sport zuständig. Genauere Informationen zur Antragsberechtigung und zu den Antragsmodalitäten werden am Donnerstag, 9. April 2020 auf der Webseite des Kantons aufgeschaltet.
 

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