Weitere Lockerungen der Coronamassnahmen

Ab kommenden Samstag werden die nationalen Coronavirus-Massnahmen reduziert. Grossveranstaltungen können neu mit Zertifikat ohne Beschränkungen stattfinden. Für kulturelle Aktivitäten gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen mehr.

Foto: Minkus/unsplash.com (s. unten)

Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird. Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt sind, entfällt die Maskenpflicht.

Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. Es können also bereits ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen mit mehr als 10’000 Personen stattfinden und die Kapazität kann voll genutzt werden. In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.

Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt: Wenn das Publikum sitzt, können maximal 1000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen – drinnen wie draussen. Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden – drinnen wie draussen. Veranstaltungen und Konzerte, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, sind aber nach wie vor verboten.

Mehr Infos:
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