Thurgauer Musikschulverordnung wird revidiert

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Totalrevision der Musikschulverordnung genehmigt und auf Anfang 2024 in Kraft gesetzt.

Herbstlager Kinderchor 2023 der Musikschule Romanshorn (Bild: Musikschule Romanshorn)

Die Totalrevision wurde nötig, nachdem das Finanzierungsmodell und die Qualitätssicherung der Musikschulen überprüft worden waren. Gemäss dem Gesetz über die Volksschule leistet der Kanton laut seiner Medienmitteilung anerkannten Jugendmusikschulen Beiträge von 50 Prozent an den anrechenbaren Betriebsaufwand. Der Vollzug dieser Subvention ist in der Musikschulverordnung (MSV) geregelt. Seit der Inkraftsetzung der geltenden MSV im April 1991 haben sich die Ansprüche an den Unterricht und die Führung von Musikschulen verändert.

Das Amt für Volksschule hat deshalb eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag eingesetzt, das Finanzierungsmodell und die Qualitätssicherung der Musikschulen zu überprüfen. Die Arbeitsgruppe hat in der Folge einen Bericht vorgelegt, der den Musikschulen im Kanton Thurgau sowie den Musik- und Bildungsverbänden zur Konsultation unterbreitet wurde. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Vorlage überarbeitet.

Die Änderungen bedingen eine Totalrevision der MSV. Die für die kantonale Anerkennung nötigen Qualitätsanforderungen und Rahmenbedingungen der Besoldung der Lehrpersonen werden in die Kompetenz des Amts für Volksschule gewiesen, das einen Leitfaden erlassen wird. In den vergangenen Jahren lag der Anteil des Kantons am anrechenbaren Betriebsaufwand lediglich bei rund 48 Prozent statt den geforderten 50 Prozent. Gleichzeitig war der anrechenbare Betriebsaufwand zu erhöhen, da die Berücksichtigung der Infrastrukturkosten zu tief war. Diese Anpassungen führen zu Mehrkosten von rund 0.6 Millionen Franken ab dem Jahr 2024.

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