Obwalden will Musikschul-Regelungen vereinheitlichen

Der Kanton Obwalden schickt Anpassungen der Bildungsgesetzgebung in die Vernehmlassung, darunter eine Vereinheitlichung der Anstellungsbedingungen an den Musikschulen.

Rathaus Sarnen (Bild: Wikimedia/Roland Zumbühl)

Die Musikschulen, schreibt der Kanton im erläuternden Bericht, seien heute im Bildungsgesetz nur knapp geregelt. Sie werden durch die Einwohnergemeinden selbstständig geführt und finanziert. Diese regeln die Anstellung der Musikschullehrpersonen,  die Kostenbeteiligung der Eltern oder die organisatorische Zuteilung der Musikschule selbst. Bei der Erarbeitung der Vorlage wurden mit den Musikschulleitenden und in den Projektgremien verschiedene Varianten einer verstärkten Koordination geprüft.

Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslagen der Einwohnergemeinden will der Kanton grundsätzlich am bisherigen Modell festhalten. Neu sollen die Anstellungsbedingungen der Musikschullehrpersonen kantonal vereinheitlicht werden, wozu eine separate Vorlage (Schulpersonalverordnung oder erweiterte Lehrpersonenverordnung) erarbeitet werden wird.

Mehr Infos: https://www.ow.ch/aktuellesinformationen/113116

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