Suisseculture sieht in Sachen KI Handlungsbedarf

Das Bundesparlament berät zurzeit eine Motion für besseren Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch. Suisseculture beschreibt eine von mehreren möglichen Lösungen.

Beflaggte Fassade des Bundeshauses in Bern. Foto: william87/depositphotos.com

Die Motion Gössi (24.4596) trägt den Titel «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch». Suisseculture unterstützt das Anliegen, in der «begründeten Auffassung, dass Lizenzen und Vergütungen eine vorteilhafte Marktordnung entstehen lassen, und dass dafür mehrere urheberrechtliche Modelle zur Verfügung stehen werden». Die Anliegen der Wissenschaft und Wirtschaft könnten laut der Dachorganisation der Kulturverbände in den Einwilligungs- und Vergütungsmodellen berücksichtigt werden. Sie beschreibt eine von mehreren möglichen Lösungen.

Die grossen Sprachmodelle, Bild-, Musik- und Videogeneratoren und ähnliche Systeme generativer künstlicher Intelligenz wie ChatGPT oder Perplexity hätten das Urheberrecht und ein Einwilligungsprinzip umgangen, so Suisseculture weiter. Zudem erzeugten diese Modelle basierend auf grossen Mengen urheberrechtlich geschützter Daten ähnliche und neue Inhalte, die wirtschaftliche Investitionen und künstlerische Interessen gefährdeten.

Bis heute fehle es an Rechtssicherheit und Transparenz zu dieser Datennutzung. Die schweizerische Politik stehe vor der Aufgabe, Lösungen zu ermöglichen, die den Schutz kreativer Werke und Leistungen mit Innovation, Wirtschaft, Wissenschaftsfreiheit und Zugang zu Kulturgütern in Einklang bringen.

Die ganze Stellungnahme: 
https://www.suisseculture.ch/?article=kuenstliche_intelligenz_und_urheberrecht_politischer_handlungsbedarf_und_loesungsansaetze

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