Handel mit Pernambukholz wird nicht verboten

An der 20. Konferenz zum internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) sind Anträge Brasiliens, Handel und Transport von Pernambukholz vollständig zu verbieten, nicht durchgekommen.

Pernambukbaum (Bild: CC BY 2.5/der Kolonist)

Pernambukholz wird seit etwa 1750 für die Herstellung von Bögen verwendet und ist nach der Einschätzung von Bogenbauern im Geigenbau kaum ersetzbar. Musiker befürchteten, beim Reisen mit Pernambuk-Bögen komplizierte Sondergenehmigungen einholen zu müssen, was Tourneen gefährdet hätte.

Der Pernambukbaum, seit 1978 Brasiliens Nationalbaum, wurde 1992 in die offizielle Liste der bedrohten Pflanzenarten des Landes aufgenommen. Im Jahr 2007 erreichte Brasilien seine Aufnahme in Anhang II des CITES-Übereinkommens, mit einer Ausnahmeregelung für Fertigprodukte wie Bögen.

Mit dem Vorschlag, Pernambuco in Anhang I des CITES aufzunehmen, betonte Brasilien, dass mehr als 90 Prozent des geschlagenen Holzes während des Produktionsprozesses entsorgt wird, da es aufgrund strenger Qualitätsstandards als ungeeignet für die Herstellung professioneller Bögen gilt. Darüber hinaus ist dieses Holz Gegenstand eines umfangreichen illegalen Handels, was den Druck auf diesen Baum, der nur im brasilianischen Atlantischen Regenwald wächst, noch verstärkt und die Art in einem bereits sehr geschwächten Ökosystem unbestreitbar bedroht.

Pernambuco wird daher in Anhang II mit einem Kompromisstext beibehalten, der verstärkte Massnahmen zum besseren Schutz dieser Art mit einem Fällverbot vorsieht.

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