Strukturbeiträge für Luzerner Kulturbetriebe

Ab 2027 sollen mittelgrosse Kulturbetriebe im Kanton Luzern von festen Strukturbeiträgen profitieren können. Der Regierungsrat hat dazu die Botschaft ausgearbeitet.

Luzern (Bild: Andyindia)

Ziel der neuen Vorlage sei eine verbindliche Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe, bei der Kanton und Standortgemeinden die Kosten je zur Hälfte tragen, heisst es in der Medienmitteilung des Kantons. Die strukturelle Förderung von mittelgrossen Kulturbetrieben im Kanton Luzern soll neu geregelt werden. Der Regierungsrat legt dazu eine neue, überarbeitete Botschaft vor. Dies nachdem der Kantonsrat im Frühjahr 2023 die Botschaft B 126 «Weiterentwicklung regionale Kulturförderung» an den Regierungsrat zurückgewiesen hatte.

Kernstück der neuen Vorlage ist die neue Strukturförderung, die finanzielle Beiträge des Kantons an wiederkehrende strukturelle und betriebliche Kosten ausgewählter Kulturinstitutionen vorsieht. Auf Basis klarer Kriterien und in Zusammenarbeit mit den Standort- bzw. Trägergemeinden schliesst der Kanton mit ausgewählten Kulturbetrieben trilaterale Leistungsvereinbarungen ab. Voraussetzung für einen kantonalen Beitrag ist, dass die jeweilige Standortgemeinde einen Strukturbeitrag in mindestens gleicher Höhe leistet.

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https://news.lu.ch/html_mail.jsp?id=0&email=news.lu.ch&mailref=000lyg00000ti0000000000000bsk6ec

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