Die Rechte der Musikschaffenden nicht aushöhlen
Der Nationalrat stimmt morgen über die Motion «Schikanen im Urheberrecht für KMU beseitigen» ab. Suisseculture bittet den Nationalrat, die Motion abzulehnen.

Für Hintergrundmusik bezahlt der grösste Teil der Unternehmen, darunter auch die meisten KMU, heute eine tragbare Pauschale von weniger als 250 Franken pro Jahr. Dafür können sie in ihren Geschäftsräumen unbeschränkt Musik nutzen: um den Verkauf zu fördern, Kundinnen, Kunden und Gästen ein angenehmes Erlebnis zu bieten oder Mitarbeitende zu motivieren. Das koste, schreibt Suissculture, weniger als einen Franken pro Tag.
Komponisten, Textautorinnen, Interpreten, Produzentinnen und Verleger von Musik investieren viel Zeit, Arbeit und Geld in jedes musikalische Werk. Entschädigt werden sie erst, wenn die Musik gehört und genutzt wird. Damit auch KMU fair für diese Nutzung bezahlen, gibt es Verwertungsgesellschaften wie die Suisa und Swissperform. Sie stellen die Nutzung von Musik bei Unternehmen in Rechnung und verteilen die Einnahmen. Gerade in einer Zeit, in der Kulturschaffende zunehmend finanziell unter Druck geraten, sind diese Vergütungen ein essentieller Teil des Einkommens. Eine Kürzung ist für Suisseculture nicht akzeptabel.
Die ganze Stellungnahme:
https://www.suisseculture.ch/?article=die_rechte_der_musikschaffenden_nicht_aushoehlen_motion_24_3944_ablehnen
