Der Deutsche Kulturrat zieht Bilanz

Im zu Ende gehenden Jahr 2015 waren in der europäischen Kulturpolitik die Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) die beherrschenden kulturpolitischen Themen. Aber auch der Urheberschutz steht vor Herausforderungen.

Foto: tarudeone/pixelio.de

Die Bundesregierung habe 2015 ihre Haltung aufgegeben, die Gefahren für den Kulturbereich durch TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) generell zu bestreiten und im Oktober ein eigenes Papier zur Gefahrenlage vorgelegt, schreibt der Deutsche Kulturrat.

Der Deutsche Bundestag hat zudem Ende dieses Jahres ein umfangreiches, mehrjähriges Kulturinvestitionsprogramm beschlossen. Allein für das kommende Jahr (2016) sollen rund 120 Millionen Euro zusätzlich an Kulturfördermitteln des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Für die nächsten Jahre sind insgesamt 740 Millionen Euro an zusätzlichen Kulturinvestitionen geplant.

Stellung genommen hat der Kulturrat auch zum Entwurf eines «Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung». Er sieht es als selbstverständlich an, dass Urhebern eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen und ihrer Rechte zusteht. Auch eine Pauschalzahlung könne gegebenenfalls angemessen sein.

Laut seinem Geschäftsführer Olaf Zimmermann hat der Deutsche Kulturrat 2015  kulturpolitisch einiges bewegt. Bei den Diskussionen über TTIP, CETA würden nun auch die Gefahren für den Kultur- und Medienbereich öffentlich breit diskutiert und von der Bundesregierung nicht mehr ignoriert.

Das könnte Sie auch interessieren