Österreich regelt Rechteverwertungen neu

Die österreichschen Kulturverbände begrüssen grundsätzlich die Neufassung eines Verwertungsgesellschaftengesetzes. Skepsis wecken die geplanten umfangreichen Berichtspflichten und deren potentielle Folgekosten.

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In dem Gesetz vorgesehene Berichtspflichten gegenüber anderen Verwertungsgesellschaften und der Öffentlichkeit führen laut den Verbänden «zu einem extrem erhöhten Verwaltungsaufwand ohne zusätzlichen Informationswert», der zu Lasten der Urheber gehe, da er ihnen von ihren Einnahmen abgezogen werde. Die Verbände rechnen mit rund einer Million Euro zusätzlichen Ausgaben für die Umstellung, bei deutlich steigenden laufenden Kosten.

Befremdet zeigen sich die Verbände, darunter die Musikergilde, der Komponistenbund und der Musikrat Österreichs, über die «zum wiederholten Mal geübte Praxis, die Betroffenen im Vorfeld nicht in die Überlegungen, die dem Gesetzesentwurf vorausgegangen sind, einzubeziehen».

Die Gesetzesnovelle beabsichtigt die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt, die national bis um 10. April 2016 umgesetzt werden muss.

Mehr Infos:: kulturrat.at/agenda/brennpunkte/20160302
 

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