Suisseculture wehrt sich gegen staatliche Bevormundung

Suisseculture, der Dachverband der Schweizer Kulturschffenden, begrüsst in einer aktuellen Stellungnahme Massnahmen gegen den Diebstahl von Werke via illegale Internetplattformen. Eine staatliche Bevormundung der Verwertungsgesellschaften weist er überdies vehement zurück.

Foto: tarudeone/pixelio.de

Geschützte Werke sollen nach Ansicht von Suisseculture für den privaten Gebrauch aus dem Internet weiterhin frei heruntergeladen werden können. Der Verband unterstützt deshalb die in der politischen Diskussion zur Zeit vorgeschlagenen Schutzmassnahmen bezüglich des Hochladens und der illegalen Verbreitung geschützter Inhalte.

Um den Zugang zu illegalen Quellen einzuschränken oder zu verhindern, soll aber sichergestellt werden, dass die Berechtigten für ihrer geschützten Werke und Leistungen angemessen entschädigt werden. Dazu macht Suisseculture einen Vorschlag für die Abgeltung von Werknutzungen innerhalb eines bestimmten Personenkreises im Internet, die von den Anbietern zu übernehmen ist.

Die bisherige Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften erachtet Susseculture als genügend. Diese Aufsicht auf die Angemessenheit der Geschäftsführung sowie die freiwilligen Bereiche auszudehnen, wie der Entwurf des Bundesrates dies vorsieht, sei aber bürokratischer Nonsens.

Suisseculture unterstützt das vorgesehene Verleihrecht, eine fällige Anpassung, die im umliegenden Ausland längst eingeführt ist, fordert aber, dass es auf den Digitalbereich (sogenanntes «E-lending») auszudehnen sei. Zudem fordert Suisseculture, dass das längst fällige Folgerecht einzuführen sei. Es garantiert bei Weiterverkäufen von Werken der bildenden Kunst durch den professionellen Kunsthandel eine Entschädigung an die Urheberinnen und Urheber.

Die vollständige Stellungnahme: www.suisseculture.ch
 

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