Tonkünstlerverein diskutiert künftige Finanzierung

Das seit 2012 gültige Kulturförderungsgesetz des Bundes hat zur Folge, dass dem Schweizerischen Tonkünstlerverein (STV) die finanziellen Beiträge des Bundes künftig ganz gestrichen werden. An einem Informations- und Austauschabend will er nun diskutieren, was dies für ihn bedeutet.

Foto: Dietmar Silber/pixelio.de

Mit Inkrafttreten des neuen Kulturförderungsgesetzes im Jahre 2012 wurde eine tiefgreifende Reform bezüglich der Förderung kultureller Organisationen eingeleitet, deren erste Konsequenzen sich bereits damals, zu Beginn der Förderperiode 2012–2016, offenbarten (unter anderem durch die Reduktion des Beitrags des Bundesamts für Kultur an den STV um rund ein Drittel).

Die aktuell gültige, im Sommer 2015 vom Parlament verabschiedete Kulturbotschaft, enthält die Verlautbarung, dass der Bund in der Förderperiode 2017–2020 «innerhalb der einzelnen Sparten auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Organisationen und gegebenenfalls auf eine Reduktion der Finanzhilfeempfänger hinwirkt.» Dies ist nun in unvorhergesehen drastischer Weise Realität geworden. Ab 2018 werden nur noch neun von bisher siebzehn Organisationen professioneller Kulturschaffender vom BAK finanziell unterstützt.

Der STV gehört zu jenen acht Verbänden, die ab dem kommenden Jahr als eigenständige Strukturen keine Finanzhilfen mehr erhalten. Begründet hat das BAK seinen Entscheid mit Verweis auf eine Förderverordnung, nach welcher Verbände, «die im kulturellen Bereich tätig sind, sich aber vorwiegend auf die Promotion und Vermittlung von Kulturschaffenden oder die Sammlung und Erhaltung von Kulturgütern ausrichten», nicht mehr unterstützt werden.

Aus diesem Anlass lädt der STV seine Mitglieder zu einem Informations- und Austauschabend ein. Die STV-Leitung wird mögliche Szenarien für die Zukunft präsentieren und zur Diskussion stellen, um die Mitglieder in die bevorstehenden Veränderungsprozesse von Anfang an einzubeziehen.

Wann? Mittwoch, 15. März, 19.15 Uhr
Wo? Atelier Bollwerkstadt, Forum (1. Etage), Bollwerk 35, 3011 Bern (5 Minuten zu Fuss ab Bahnhof).
Um Anmeldungen über die Geschäftsstelle bis spätestens 10. März wird gebeten.
 

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