Berufliche Vorsorge von Kulturschaffenden

Stadt und Kanton Zürich organisieren die berufliche Vorsorge von Kunst- und Kulturschaffenden differenzierter. Ab 1. Januar 2018 gilt eine neue Regelung. Zur Finanzierung werden die zur Verfügung stehenden Fördergelder entsprechend gekürzt.

Foto: Bärbel Gast/pixelio.de

Für Kulturschaffende, die von Stadt oder Kanton Zürich einen Unterstützungsbeitrag erhalten und nachweisen, dass sie 6 Prozent des Unterstützungsbeitrages in die gebundene Vorsorge einzahlen, leisten die Förderstellen zusätzlich zum Unterstützungsbeitrag einen Beitrag in gleicher Höhe. Diese Regelung gilt für Werkjahre, Werkbeiträge, Werkstipendien und Freiraumbeiträge. Sie gilt ab einem Unterstützungsbeitrag von mindestens 10’000 Franken pro Jahr, Förderstelle und Kunstschaffenden.

Stadt und Kanton Zürich wirken überdies bei den von ihnen unterstützten Kulturinstitutionen darauf hin, dass den beschäftigten Kunst- und Kulturschaffenden eine Vorsorgelösung ab dem ersten Tag und Franken angeboten wird. Bei der Erneuerung von Verfügungen, Vereinbarungen oder Subventionsverträgen fliesst die Aufforderung, eine verbindliche Vorsorgeregelung in ihren Betrieben und Projekten zu etablieren, ein. Projektleitungen sind eingeladen, unter den Personalkosten neben den Sozialkosten Beiträge an die gebundene Vorsorge vorzusehen.

Die Beiträge für die Kulturförderung werden insgesamt allerdings nicht erhöht. Es stehen also entsprechend weniger Mittel für die direkte Unterstützung von Kulturschaffenden und Kulturprojekten zur Verfügung. Das sei auf den ersten Blick schmerzlich, schreiben Stadt und Kanton. Wenn es aber gelinge, «Kulturschaffende für das Thema zu sensibilisieren und sie damit vor der Fürsorgeabhängigkeit im Alter zu bewahren», dann zahlten sich diese Investitionen langfristig aus.

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