Aufatmen im Instrumentenhandel

Die befürchteten gravierenden Registrierungspflichten für Fernambukholz, die den Handel und Transport vieler Instrumentenbögen betroffen hätten, sind vorerst vom Tisch.

In der Werkstatt eines Bogenbauers. Foto: jonlauriat/depositphotos.com

Bei der CITES-Konferenz CoP19, die am 25. November 2022 in Panama zu Ende ging, wurde laut dem Deutschen Musikrat beschlossen, dass Fernambukholz im Appendix II des Artenschutzabkommens bleibt. Damit sind die befürchteten gravierenden Registrierungspflichten für Fernambukholz, die den Handel und Transport vieler Instrumentenbögen betroffen hätten, vorerst vom Tisch. Lediglich für die erstmalige Ausfuhr aus Brasilien bedarf Fernambukholzes nun einer Genehmigung.

Die Entscheidung, Fernambukholz nicht in den Appendix I des Artenschutzabkommens zu transferieren, bedeutet laut Christian Höppner, dem Generalsekretär des Deutschen Musikrates, für das Musikleben ein weiterhin relativ barrierefreies Reisen und Handeln mit aus Fernambukholz gefertigten Bögen. Dies sei für das internationale Musikleben ebenso bedeutsam wie für das in Deutschland besonders verwurzelte Traditionshandwerk Bogenbau.

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