Nein zum Populismus!
Einmal mehr ist das kulturelle Milieu durch eine populistische Initiative, die vorgibt, die Bevölkerung zu begrenzen, direkt gefährdet.
Ein Merkmal des Populismus ist es, zu behaupten, einfache oder sogar simple Lösungen für komplexe Probleme anbieten zu können und die Menschen glauben zu machen, dass diese angeblichen Lösungen zum Wohl der Bevölkerungsmehrheit seien, obwohl das überhaupt nicht der Fall ist. Durch das Internet, die sozialen Medien und seit kurzem die KI – massiv genutzt, um tendenziöse Informationen zu produzieren und zu verbreiten – hat das populistische Gedankengut einen so grossen Resonanzraum erhalten, dass es mit Leichtigkeit ganze Bevölkerungsteile manipulieren kann, unter anderem durch psychologische Techniken, die auf kognitiven Verzerrungen beruhen. Ein Klima der Unzufriedenheit oder der Angst (hervorgerufen etwa durch Inflation und Kaufkraftverlust, Krieg, Pandemie, Umweltzerstörung, etc.) kann viele Menschen empfänglicher für diese hinterhältigen Techniken machen, die mit ihren Ängsten spielen. So ist es der extremen Rechten gelungen, in den meisten europäischen Ländern Fuss zu fassen. Dies in einem Ausmass, das noch zu Beginn dieses Jahrtausends für unwahrscheinlich gehalten worden wäre, da viele dachten, dass die schrecklichen Ereignisse des 20. Jahrhunderts und der Sturz der Diktaturen auf beiden Seiten des damaligen Eisernen Vorhangs die Bürger*innen des Kontinents für dieses Gedankengut unempfänglich gemacht hätten.
Die Sündenbockstrategie
Die Benennung von Sündenböcken, die geopfert werden sollen, um eine gewisse Vorstellung von Ordnung wiederherzustellen, war schon immer Teil der populistischen Rhetorik. Schuld an allem Übel, werden sie vertrieben, gejagt, zum Schweigen verdammt, oder es geschieht ihnen noch Schlimmeres. Egal um welche Probleme es sich handelt, sie werden dafür verantwortlich gemacht, und dass sie dafür büssen müssen, soll die Situation der Gemeinschaft verbessern. In der Schweiz, wie in vielen Ländern, geben die ultrakonservativen Kreise seit Jahrzehnten den «Ausländern» die Schuld, ohne im Detail zu präzisieren, wer tatsächlich zu dieser Gruppe gehört. Sprechen sie von den Reichen, die aufgrund der tiefen Steuern in die Schweiz gezogen sind oder von den Arbeitern oder Ingenieuren, welche die Schweizer Unternehmen in der EU rekrutieren müssen, da es bei uns einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften gibt? Oder etwa von den abgelehnten Asylbewerbern oder den Besitzern von Zweitwohnungen? Oder vielleicht von den Grenzgängern, den Studenten der Hochschulen oder den Einwanderern oder Einwanderinnen der zweiten oder dritten Generation, egal, ob sie den Schweizer Pass besitzen oder nicht? In ihrer Denkweise ist alles verworren, da die «Ausländer» kollektiv und wahllos für alle oder fast alle Übel verantwortlich sein sollen, für den Anstieg der Kriminalitätsrate oder denjenigen der Mietpreise, der teilweise durch Spekulation hervorgerufen wird oder aber teilweise vom Hypothekarzins abhängig ist. Dafür, dass die öffentlichen Verkehrsmittel zu gewissen Tageszeiten übervoll sind – und es wird nicht etwa mit dem Finger auf die seit Jahrzehnten andauernde Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur gezeigt. Dafür, dass die Gesundheitskosten steigen, und man hält diejenigen dafür verantwortlich, die, weil sie im Durchschnitt jünger sind als die alternde Schweizer Bevölkerung, die Krankenkassen statistisch effektiv weniger kosten. Man hebt hervor, dass die ausländischen Rentner*innen häufiger Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen, ohne zu erklären, dass das der Tatsache geschuldet ist, dass sie als Arbeiter*innen oder Reinigungskräfte oft unterbezahlt wurden und lange Zeit keinen Anspruch auf eine zweite Säule hatten. Wie wir sehen, ermöglicht es die Benennung von Sündenböcken auch zu verschleiern, dass die gleichen ultrakonservativen Politiker durch ihre Voten im Parlament teilweise für einige für die Gesamtbevölkerung schädliche Entwicklungen mitverantwortlich sind. Man denke nur an die systematische Ablehnung des Mieterschutzes, der Raumplanung und von Massnahmen gegen die Zubetonierung, den Widerstand gegen Investitionen in das Schienennetz, gegen Massnahmen zugunsten des Umweltschutzes, der Biodiversität und des Klimas (wie zum Beispiel die Motion von 2025, die – nach dem Vorbild des aktuellen US-Präsidenten – den Austritt aus dem Pariser Abkommen fordert), an die Verschlechterung des Arbeitnehmerschutzes, besonders, was Dumpinglöhne betrifft, und die Opposition gegen den Mindestlohn. Wie kann man ihnen – wenn man das alles weiss – vertrauen, wenn sie diese Probleme ansprechen, um für ihre Initiative zu werben? Wie soll man glauben, dass sie sich plötzlich, für einmal, Sorgen um die Nachhaltigkeit machen, die sie sonst ständig bekämpfen?
Die Strategie des Chaos
Es sind die gleichen Kreise, die Steuersenkungen grösstenteils zugestimmt haben, was zahlreiche ausländische Unternehmen angezogen hat, die gewiss Arbeitsplätze in der Schweiz geschaffen haben, aber auch ausländische Angestellte angeworben haben, wenn auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht genügend qualifizierte Bewerber zu finden waren. Wenn die eidgenössische Initiative der SVP in der Abstimmung am 14. Juni eine Mehrheit erhalten würde, was würden dann die schweizerischen oder ausländischen Unternehmen tun, wenn sie ihre Hochtechnologiesektoren aus Personalmangel nicht weiterentwickeln könnten? Was würden die Spitäler und Pflegeheime machen, wenn sie kein Pflegepersonal mehr finden? Wer würde sich um die Reinigungsaufgaben kümmern? Wie könnten wir den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften ausgleichen? Es handelt sich nicht nur um eine Frage des Bevölkerungszuwachses, da die Initiative der SVP explizit die Personenfreizügigkeit mit der EU zur Diskussion stellt, und in diesem Fall könnte sogar die aktuelle Zahl von Arbeitsplätzen stark unter Druck kommen. Dies umso mehr, als bereits heute mehr Personen den Arbeitsmarkt aufgrund ihres Eintritts in das Rentenalter verlassen als Junge dazustossen. Das könnte durch die Rückkehr eines Teils der Schweizer, die in der EU leben, nicht kompensiert werden. Diese würden de facto dadurch benachteiligt, dass sie ihrer beruflichen Perspektiven, die sie dank der Freizügigkeit hatten, beraubt würden, da sie nicht unbedingt für die dann in der Schweiz offenen Stellen ausgebildet wurden. Diese raschen Veränderungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts würden auf jeden Fall die Konten der AHV und der 2. Säule erschüttern und wahrscheinlich eine Anhebung des Rentenalters und eine neuerliche Senkung des BVG-Umrechnungssatzes nach sich ziehen. All dies würde in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld passieren, da die Aufkündigung der Personenfreizügigkeit infolge der Guillotine-Klausel einen Dominoeffekt auslösen würde und das Ende aller Verträge der Bilateralen I mit der EU, unserem wichtigsten Wirtschaftspartner, nach sich ziehen würde, im gleichen Moment, in dem die aktuelle US-Regierung klar aufgezeigt hat, wie sie die Schweiz zu behandeln gedenkt. Ebenfalls mit der Personenfreizügigkeit verknüpft, wäre der Lohnschutz gefährdet, und es würde eine Rückkehr zu Dumpinglöhnen und die Prekarität der Arbeiter*innen drohen.
Wenn die Gegner die zur Abstimmung vorgelegte Initiative als «Chaosinitiative» bezeichnen, hat das seine Gründe… Hier noch ein anderes Beispiel der Konsequenzen, die eine mögliche Annahme nach sich ziehen könnte: Zu den Verträgen, die die Schweiz kündigen müsste, sobald die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz neuneinhalb Millionen Menschen übersteigt (Art. 197, Ziff. 15, Abs. 1), würde das Dublin-Abkommen gehören. Als Konsequenz davon wäre die Schweiz vom EU-Asylsystem ausgeschlossen. Das würde bedeuten, dass jede*r Migrant*in, dessen/deren Asylantrag in Europa abgelehnt worden wäre, einen neuen in der Schweiz stellen könnte. Das Land würde total überschwemmt mit einem massiven Zustrom von Migrant*innen, die anderswo bereits abgelehnt wurden. Möchte man wirklich so die Bevölkerung begrenzen?
Konsequenzen für die Kultur und die Musiker*innen
Die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU erlaubt einen fruchtbaren Austausch und ist eine bedeutende Errungenschaft für Schweizer Musiker*innen, von denen eine beachtliche Anzahl ihren Traumjob in Ensembles, Orchestern, Musikschulen und kulturellen Institutionen in ganz Europa gefunden hat. Umgekehrt unterrichten exzellente Pädagog*innen aus dem Ausland an unseren Hochschulen und die schweizerischen Ensembles und Orchester profitieren vom Talent und den Kompetenzen aussergewöhnlicher zugezogener Musiker*innen. Dieser Austausch war seit jeher wichtig für die kulturelle Entwicklung des Landes, und er wäre durch eine Annahme der Initiative irreparabel gefährdet. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass, wenn die Zahl der Personen, die sich in der Schweiz niederlassen dürfen, streng limitiert wäre, diejenigen, die eine künstlerische Tätigkeit ausüben, sicher keine Priorität geniessen würden. Umgekehrt würden Auftritte von Schweizer Musiker*innen in der EU oder die Teilnahme an Konzerten, Bühnenaufführungen oder Residenzen kompliziert werden. Ein weiteres Problem: Wie oben erwähnt, sind die bilateralen Verträge mit der Personenfreizügigkeit verknüpft, und ihre Aufkündigung würde die automatische Aufhebung der sechs anderen Verträge der Bilateralen I nach sich ziehen, von denen einige Bestimmungen für die Kultur wesentlich sind, wie etwa das Landverkehrsabkommen für Reisen, Tourneen und den Transport von Bühnenequipment.
Weniger Zusammenarbeit, weniger Koproduktionen, weniger Diversität, weniger Kulturaustausch, weniger internationale Präsenz, weniger Ausstrahlung: Die Konsequenzen einer Annahme dieser Initiative könnten für die Schweizer Kultur im Allgemeinen und besonders für die Musik katastrophal sein.
