Stadt Basel überarbeitet Chorfördermodell

Die Stadt Basel hat ihr Chorfördermodell überarbeitet. Neu können auch Konzerte mit Kollekte unterstützt werden.

Basler Rathaus (Bild: Pixaby/Hans)

Das Chorfördermodell, das ergänzend zur Swisslos-Verordnung die Basis für die Beurteilung der Gesuche um Beiträge aus dem Swisslos-Fonds bildet, wurde überarbeitet.  Die wesentliche inhaltliche Änderung betrifft Gratiskonzerte und Konzerte mit Kollekte: Anstatt wie bisher von einer Unterstützung grundsätzlich ausgeschlossen zu sein, können neu auch für diese Chorkonzerte Beiträge bewilligt werden.

Mit dieser Änderung wird die organisatorische Flexibilität der Laienchöre erhöht und das lokale Kulturleben von Einschränkungen befreit. Inhaltliche Beurteilungskriterien für die Bewilligung von Beiträgen aus dem Swisslos-Fonds können die Originalität des Programms, der Aufführungsort, die Publikumsresonanz, die Budgetierung, die Kosten- und Eigenfinanzierungssituation des Chors, besondere Verdienste in Bezug auf Inklusion und Diversität sowie die allgemeine Gesuchlage beim Swisslos-Fonds Basel-Stadt sein. Honorare sind gemäss den Empfehlungen der Berufsverbände zu budgetieren. Ein Rechtsanspruch auf Beiträge besteht nicht.

Mehr Infos:
https://www.bs.ch/nm/2024-swisslos-fonds-basel-stadt-ueberarbeitetes-chorfoerdermodell-jsd.html

Das könnte Sie auch interessieren