Geld sparen mit einer Buchhaltung

Was ist eine Buchhaltung?
Eine Buchhaltung ist eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben während einer bestimmten Periode. Im Normallfall läuft die Periode / das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis am 31. Dezember.

Wann muss eine Buchhaltung geführt werden?
Grundsätzlich muss immer eine Buchhaltung geführt werden, wenn einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Ein Gewinn muss versteuert werden, AHV-Beiträge müssen erst bei einem Gewinn von über CHF 2’300.– bezahlt werden.

Wie erstelle ich eine Buchhaltung?
Eine Buchhaltung kann bis zu einem Umsatz von CHF 500’000.– (Einzelfirma) grundsätzlich in Form einer einfachen Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung erstellt werden. Sprich: Es werden lediglich die Einnahmen und Ausgaben aufgelistet und daraus resultiert der Gewinn. In der Praxis empfiehlt es sich aber bereits bei einem deutlich tieferen Umsatz, eine doppelte Buchhaltung zu erstellen.

Welche Einnahmen müssen verbucht werden?
Sämtliche Einnahmen aus der selbständigen Erwerbstätigkeit, für welche kein Lohnausweis besteht, müssen in der Buchhaltung der Einzelfirma verbucht werden.

Welche Ausgaben müssen verbucht werden?
Abzugsfähig sind sämtliche geschäftsmässig begründeten Ausgaben. Das heisst, die Ausgaben müssen in einem Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, und somit nötig sein, um die Einnahmen zu erzielen. Es ist wichtig, dass keine Ausgaben vergessen werden, da ansonsten die Steuern zu hoch ausfallen. Hierbei gilt als Grundsatz: Jeder vergessene Franken lässt die Steuern um 20 Rappen höher ausfallen. Oftmals sind Finessen kantonal unterschiedlich geregelt, weshalb es sich sehr lohnt, einen vertieften Blick in die jeweiligen Gesetzgebungen des einzelnen Kantons zu werfen.

Wozu dient die Buchhaltung?
Die Buchhaltung dient sicherlich dazu, die Höhe der AHV-Beiträge und den Steuerbetrag festzulegen – und im Zeitalter von Corona werden dadurch gewisse Entschädigungen festgelegt. Der wichtigste Nutzen ist jedoch, dass man mit einer Buchhaltung feststellen kann, wo man steht.

Stipendien
Ein wichtiger Punkt in der Buchführung sind Stipendien. Stipendien von öffentlicher Hand sind steuerfrei. Werkbeiträge, Grundeinkommen, Anerkennungspreise und dergleichen sind in der Regel steuerpflichtig. Es empfiehlt sich hier, fallbezogen eine Abklärung vorzunehmen. In vielen Fällen stehen den «Preisen» ohnehin Ausgaben gegenüber. Werden somit die Einnahmen und Ausgaben in der Buchhaltung erwähnt, so haben diese steuertechnisch keine Folgen, da diese einander aufheben.

Corona-Entschädigungen
Die Corona-Entschädigungen, welche von den Ausgleichskassen als Erwerbsersatzentschädigungen ausbezahlt werden, müssen nicht in der Buchhaltung als Einnahmen erfasst werden. Diese Entschädigungen werden direkt in der Steuererklärung als Erwerbsersatzentschädigung deklariert und versteuert.
Grundsätzlich sind Entschädigungen, für welche bereits AHV-Beiträge in Abzug gebracht wurden (das sieht man anhand der Abrechnungen), in der Steuererklärung zu deklarieren und müssen in der Buchhaltung nicht erfasst werden. Im Zweifelsfall ist situativ abzuklären, ob eine Entschädigung steuerpflichtig ist, und ob diese in der Buchhaltung oder Steuererklärung erfasst werden muss.
 

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