Neue Leitlinien für Sampling

Das höchste europäische Gericht hat im Rahmen eines Rechtsstreits der Band Kraftwerk mit dem Musikproduzenten Moses Pelham neue Leitlinien für das Sampling geschaffen.

Kraftwerk in einer Aufnahme von 1975 (Bild: Public Domain)

Laut einem Bericht der Neuen Musikzeitung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Sampling unter bestimmten Bedingungen ohne Erlaubnis der Rechteinhaber zulässig sein kann. Ein abschliessendes Urteil im konkreten Fall steht allerdings noch aus.

Der EuGH konzentriert sich dabei vor allem auf sogenannte Pastiches. Dabei handelt es sich um Verwendungen, die «an ein bestehendes Werk erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen. Darüber hinaus müssten sie mit dem Werk einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führen». Dieser Dialog könne verschiedene Formen annehmen, etwa die offene Nachahmung eines Stils, eine Hommage oder eine humoristische Auseinandersetzung.

Im Zentrum der Kontroverse stand eine zwei Sekunden lange Sequenz, die Pelham ohne vorherige Zustimmung der Musikgruppe aus dem Kraftwerk-Titel «Metall auf Metall» (1977) entnahm und etwas verändert in einem eignen Song nutzte. Weil die Verwendung von solchen Samples aus älteren Songs in der Musikindustrie eine verbreitete Praxis ist, hat der Streit Signalwirkung für die gesamte Branche.

Originalartikel:
https://www.nmz.de/politik-szene/musikwirtschaft/wie-weiter-im-streit-um-kraftwerk-beat-eugh-setzt-massstaebe

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