Suno verletzt amerikanisches und deutsches Urheberrecht
Die deutsche Urheberrechtsgesellschaft Gema hat gegen Suno einen Erfolg erzielt. Das Landgericht München hat festgestellt, dass letztere in Europa gegen amerikanisches und deutsches Urheberrecht verstösst.

Damit bestätigt das Gericht die Position der Gema: Die Verwertung sowie die Wiedergabe der Musikstücke aus dem Gema-Repertoire unterliegen einer Lizenzpflicht und die Anbieter müssen den Urheberinnen und Urhebern eine Vergütung zahlen. Die Entscheidung ist der zweite gerichtliche Erfolg der Gema in einem Verfahren gegen KI-Anbieter. Bereits im November 2025 hatte das Landgericht zugunsten der Gema in einem Rechtsstreit gegen OpenAI geurteilt.
Die Gema hatte am 21. Januar 2025 Klage gegen Suno beim Landgericht München eingereicht, um auf diesem Weg das Recht ihrer Mitglieder auf eine Vergütung für die Nutzung ihrer Werke durchzusetzen. Trotz Aufforderung zur Lizenzierung hatte Suno nicht reagiert.
Originalartikel:
https://www.gema.de/de/w/suno-entscheidung-2026
