Die deutsche GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) wollen die für 1. April 2013 angekündigte Tarifreform für den Veranstaltungsbereich weiterverhandeln.

Der Interimsvertrag sieht unter anderem vor, dass die Tarife im Veranstaltungsbereich, die Gegenstand der Verhandlungen sind, um 5 Prozent nach oben angepasst werden. Davon betroffen sind unter anderem Verastaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, in Diskotheken, Musikkneipen und Varietébetrieben sowie auf Stadtfesten.

Der Tarif für Clubs und Diskotheken wird ab dem 1. April nochmals um weitere 10 Prozent erhöht. Der sogenannte Laptopzuschlag wird wie angekündigt ab 1. April durch einen neuen Tarif beziehungsweise eine Anpassung des Tarifs VR-Ö ersetzt.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 65’000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der grössten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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