Kanton und Stadt Schaffhausen schreiben zur gezielten Unterstützung kultureller Leistungen Förderbeiträge aus. Zur Bewerbung eingeladen sind professionell arbeitende Kulturschaffende aller Kultursparten.

Teilnahmeberechtigt sind Kulturschaffende aus dem Kanton Schaffhausen (ohne Altersbegrenzung), die entweder im Kanton heimatberechtigt, seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 15 Jahre Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatten.

Der Produktionsort (Atelierstandort) gilt als Wohnsitz. Ein Fachkuratorium mit unabhängigen Experten entscheidet über die Vergabe. Jährlich steht eine Summe von 110’000 Franken zur Verfügung. Anmeldeschluss ist der 30. April 2013

Mehr Infos: www.sh.ch

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