Eine von der deutschen Bundesregierung ins Auge gefasste Befreiung von der Mehrwertsteuer für selbstständig tätige Regisseure und Choreografen wird vermutlich nicht realisiert. Der Deutsche Bühnenverein bedauert dies.

Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, die entsprechende steuerrechtliche Regelung in das Jahressteuergesetz 2013 aufzunehmen, schreibt der Deutsche Bühnenverein. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist allerdings Mitte Januar im Bundestag gescheitert.

Die neuen Vorschläge sehen nun keine Mehrwertsteuerbefreiung für selbstständige Regisseure und Choreografen vor. Der Bühnenverein fordert die Bundesregierung auf, an ihrem ursprünglichen Plan der Steuerbefreiung festzuhalten und diese unverzüglich zu realisieren.

Zudem fordert er, auch die selbstständigen Bühnen- und Kostümbildner in die Mehrwertsteuerbefreiung aufzunehmen, da diese sonst als einzige im Rahmen einer Theaterproduktion tätigen Künstler Mehrwertsteuer zahlen müssten.

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