Neu vergibt Pro Helvetia Beiträge an Tonträgerproduktionen in den Bereichen Jazz und Pop. Dieses Förderinstrument fasst die bisherige Labelförderung Jazz und die Werkbeiträge Pop zusammen.

Bewerben können sich Schweizer Musikerinnen und Musiker, Bands oder unabhängige Labels. Das Gesuch soll die vollständige Produktion eines Albums umfassen. Dazu gehören die Erarbeitung eines neuen Repertoires, die Studioaufnahme, das Mastering, der physische und/oder digitale Release sowie der internationale Vertrieb.

Der Release muss durch ein unabhängiges Label erfolgen, welches eine breite internationale Distribution garantieren kann. Erstlingsproduktionen werden nicht berücksichtigt. Der Entscheid obliegt einer Jury.

Bei positivem Entscheid geht ein Teil des gesprochenen Beitrags an die Musikschaffenden und ein Teil an das Label für die internationale Promotion des Albums. Gesuche können zweimal jährlich, jeweils am 1. März und am 1. September eingereicht werden. Der Eingabetermin muss mindestens vier Monate vor dem Release liegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Pro Helvetia in der neuen Wegleitung Musik.
 

Das könnte Sie auch interessieren