Das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, die Vergütungen von Orchestermusikern analog zum öffentlichen Dienst anzupassen – trotz bisherigen Usanzen.

Die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) konnte sich damit gegenüber dem Arbeitgeberverband Deutscher Bühnenverein (DBV) in letzter Instanz nicht durchsetzen.

Bereits seit 2010 hatte sich der DBV geweigert, die seit Jahrzehnten geltende tarifliche Regelung zur Übertragung von Lohnprozenten auf die Staats- und Kommunalorchester weiter umzusetzen. Dadurch liegen die tariflichen Orchestervergütungen aktuell rund 8 Prozent unter denen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens bedauert die Entscheidung des BAG und «fordert den Deutschen Bühnenverein nun auf, unverzüglich durch Tarifvertrag endlich neue Lohntabellen für die Staats- und Kommunalorchester abzuschliessen, die alle prozentualen Erhöhungen von Ländern und Kommunen seit 2010 nachholen».

Leider drohten jetzt womöglich jährlich massive Tarifkonflikte, schreibt der DOV in einer offiziellen Mitteilung weiter. .

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