BAK fördert das Kulturschaffen von Laien

Das Bundesamt für Kultur (BAK) fördert Projekte im Bereich musikalische Bildung, Projekte von Organisationen kulturell tätiger Laien sowie kulturelle Anlässe und Projekte für ein breites Publikum. Dies im Sinne des Kulturförderungsgesetzes (KFG), das dem kulturellen Schaffen von Laien grössere Bedeutung einräumt.

Bild: CFalk / pixelio.de

Das BAK kann Projekte der musikalischen Bildung fördern, die Kinder und Jugendliche beim Erwerb und bei der Entwicklung ihrer musikalischen Kompetenzen im ausserschulischen Bereich unterstützen (Art. 12 KFG).

Weiter können Finanzhilfen an Laienorganisationen für Vorhaben vergeben werden, die sich an den Zielen des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes orientieren, insbesondere im Bereich der Vermittlung und Weitergabe von lebendigen Traditionen an Jugendliche (Art. 14 KFG).

Auch können kulturelle Anlässe und Projekte unterstützt werden, die ein breites Publikum für bestimmte Aspekte des Kulturschaffens interessieren wollen, namentlich Feste im Bereich der Laien- und Volkskultur oder gesamtschweizerische Aktionstage (Art. 16 KFG).

Gesuche für entsprechende Projekte oder Anlässe für das Jahr 2014 können bis zum 31. Oktober 2013 beim Bundesamt für Kultur eingereicht werden. Die Gesuchsformulare und Wegleitungen stehen ab sofort auf www.bak.admin.ch unter der Rubrik «Aktuell > Aktuelle Ausschreibungen» bereit.

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