Der Winterthurer Stadtrat hat die Weisung an den Grossen Gemeinderat über die interimistische Verlängerung der befristeten Subventionsverträge beschlossen. Nicht betroffen davon ist der in einer Volksabstimmung genehmigte Subventionsvertrag mit dem Musikkollegium. Er ist unbefristet.

Die befristeten Subventionsverträge mit 18 kulturellen Institutionen laufen Ende 2013 aus. Der Antrag auf Vertragsverlängerungen ist wegen Spardiskussionen zurückgestellt worden. Die nun bevorstehende Verlängerungsoll für 17 Institutionen interimistisch erfolgen, für die Kunsthalle werden gesonderte Bestimmungen erlassen.

Die Verträge werden unverändert übernommen. Die Kürzungen von einzelnen Subventionsbeiträgen sind nicht Gegenstand des Antrags. Allerdings enthalten sie bereits in der vorliegenden Fassung eine Klausel, die es der Stadt erlaubt Kürzungen vorzunehmen, sollte sie durch die finanzpolitische Situation dazu gezwungen sein.

Angesichts kantonaler Mehrleistungen und angesichts der angespannten Finanzsituation halte es der Stadtrat für vertretbar, schreibt die Stadt, seine eigenen Beiträge an den Kunstverein, das Fotomuseum und die Kunsthalle insgesamt um 200’000 Franken für das Jahr 2014 und längstens bis 2016 zurückzunehmen.
 

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