Vereinfachte Zollverfahren für Berufsmusiker

Die EU-Zollvorschriften sind mit Wirkung zum 21. November 2013 geändert worden. Nach der Neuregelung können Reisende beruflich genutzte tragbare Musikinstrumente in die Union ein- oder ausführen und bei den Flughäfen den grünen Ausgang benutzen, ohne eine Zollanmeldung abgeben zu müssen.

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In letzter Zeit hatten laut einer Medienmitteiliung des Verbandes der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) Massnahmen der Zollbehörden bei der Ein- und Ausreise mit wertvollen Instrumenten für Verärgerung gesorgt. Künstler kritisierten, dass Kollegen am Zoll festgehalten und deren Musikinstrumente teilweise beschlagnahmt worden seien, weil sie Zollbestimmungen nicht eingehalten haben sollten.

Ferner kritisierten sie, dass das Zolldokument ATA Carnet, für dessen Besitzer eine Ein-, Aus- oder Durchfuhr beruflich genutzter Instrumente ohne zollrechtliche Behinderungen möglich ist, eine erhebliche Belastung für Musiker darstelle, da für die Ausstellung Bürgschaften in Höhe von 30 Prozent des Werts des Instruments hinterlegt werden müssten.

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