Werkbeiträge des Kantons St. Gallen

Das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen schreibt auch dieses Jahr Werkbeiträge und Rom-Aufenthalte für Kulturschaffende aus. Für die Förderung in den Sparten angewandte und bildende Kunst, Literatur, Musik sowie Theater und Tanz steht ein Betrag von 200’000 Franken zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 20. März 2014.

Auf dem Kapitolinischen Hügel in Rom. Foto: Luigi Versaggi, wikimedia commons

Die Kulturförderung des Kantons St.Gallen vergibt jährlich Werkbeiträge an Kunstschaffende. Die Beiträge unterstützen Künstlerinnen und Künstler der Sparten angewandte und bildende Kunst, Literatur, Musik, Theater und Tanz mit einem budgetunabhängigen, fixen Beitrag. Die Unterstützung soll Kunstschaffenden die nötige Zeit geben, ihre Ideen, Projekte oder Werke auszuarbeiten oder ihre künstlerische Tätigkeit weiterzuentwickeln.

Auch ist es möglich, eine individuell zugeschnittene Weiterbildungsidee einzureichen, welche gezielt einen speziellen Aufenthalt oder Stage beinhaltet, der die weitere Entwicklung spezifisch fördert. Die Werkbeiträge sollen Projekte ermöglichen, die der künstlerischen Arbeit neue Impulse geben oder auch Gelegenheit bieten, andere Formen der Zusammenarbeit und der Begegnung auszuprobieren.

Eine zusätzliche Fördermöglichkeit ist der Aufenthalt in der Atelierwohnung in Rom, welche neu in Zusammenarbeit mit dem Verein Freunde Kulturwohnung Rom finanziert wird. Dort steht jeweils während drei Monaten eine Wohnung im lebendigen Quartier San Lorenzo zur Verfügung.

Mehr Infos: www.sg.ch/home/kultur/foerderung/beitraege.html

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