Förderbeiträge von Kanton und Stadt Schaffhausen

Kanton und Stadt Schaffhausen schreiben die Förderbeiträge 2014 zur gezielten Unterstützung kultureller Leistungen aus. Zur Bewerbung eingeladen sind professionell arbeitende Kulturschaffende aller Kultursparten.

Foto: picswiss.ch

Teilnahmeberechtigt sind Kulturschaffende aus dem Kanton Schaffhausen (ohne Altersbegrenzung), die entweder im Kanton heimatberechtigt, seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens fünfzehn Jahre Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatten.

Der Produktionsort (Atelierstandort) gilt als Wohnsitz. Ein Fachkuratorium mit unabhängigen Experten entscheidet über die Vergabe der Förderbeiträge. Jährlich steht eine Summe von 110’000 Franken zur Verfügung.

Die Richtlinien sowie Anmeldeformulare können bezogen werden bei:
Geschäftsstelle Förderbeiträge
Erziehungsdepartement, Sekretariat
Herrenacker 3
8200 Schaffhausen
kulturfoerderung(at)ktsh.ch

Mehr Infos: www.sh.ch/index.php?id=614
 

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