Aargau ändert Termine für Swisslos-Anträge

Für Swisslos-Fonds-Gesuche im Kultur- und Bildungsbereich gilt im Aargau künftig der Erste des Quartals (1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober, gemäss Poststempel) als Eingabefrist.

Foto: swisslos

Der Regierungsrat kann wohltätige und gemeinnützige Vorhaben von regionaler oder kantonaler Bedeutung aus dem Swisslos-Fonds unterstützen. Projekte ausserhalb des Kantonsgebiets müssen für den Kanton Aargau oder gesamtschweizerisch von erheblicher Bedeutung sein.

Neben Kultur- und Bildungsprojekten werden auf Antrag auch Vorhaben in den Bereichen Jugend und Erziehung, Bildung und Forschung, Natur und Umwelt, Entwicklungszusammenarbeit sowie Gesundheits- und Sozialwesen aus Swisslos-Mitteln mitfinanziert.

Voraussetzung ist, dass das Gesuch (mit detailliertem Beschrieb und Budget) einen breit abgestützten Finanzierungsplan vorweist, bis zu zwölf Wochen vor der Durchführung eingereicht wird und es für das geplante Projekt keine öffentlich-rechtliche gesetzliche Grundlage gibt.

Näheres zu den Vergabekriterien und dem Unterstützungsbereich des Swisslos-Fonds Aargau (auch in Abgrenzung zum Aargauer Kuratorium) findet sich im Internet zum Stichwort «Kulturförderung» unter www.ag.ch/kultur.

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