Stiftung Salle Modulable hat vor Gericht Erfolg

Der Richter des zuständigen Gerichts auf Bermuda hat entschieden, dass der Rückzug der Finanzierungszusage für die Salle Modulable in Luzern unrechtmässig erfolgte. Butterfield Trust (Bermuda) Limited müsse seinen Verpflichtungen nachkommen.

Bild: Stiftung Salle Modulable/Archiv SMZ

Der im Oktober 2010 erfolgte Rückzug der Finanzierungszusage für die Salle Modulable durch Butterfield Trust (Bermuda) Limited sei unrechtmässig gewesen. Der zuständige Richter habe festgestellt, dass ein Schenkungsvertrag nach schweizerischem Recht bestehe und der Trust seinen daraus entstehenden Verpflichtungen nachkommen müsse, schreibt die Stiftung.

Wenn die Stiftung Salle Modulable eine den neuen Umständen angepasste Machbarkeitsstudie für ein flexibel gestaltbares Musiktheater in der Stadt Luzern vorlegt, ist Butterfield verpflichtet, der ursprünglichen Finanzierungszusage in Höhe von bis 120 Millionen Franken nachzukommen. Die Aktualisierung und Anpassung der Machbarkeitsstudie wird im Rahmen des Projekts Neue Theater Infrastruktur Luzern (NTI) erfolgen.

Die Gegenklage von Butterfield wurde vollumfänglich abgewiesen. Zu weiteren Fragen hat sich der Richter noch nicht abschliessend geäussert. Dazu wird es eine Nachverhandlung geben. Das Urteil ist noch nicht endgültig. Es kann noch an das Appellationsgericht von Bermuda weitergezogen werden.

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