Ausschreibung des Zuger Werkjahres 2014

Der Zuger Regierungsrat vergibt einen Betrag von 50 000 Franken an einen Zuger Künstler oder eine Zuger Künstlerin. Anmeldefrist für die Sparte Musik ist der 20. Mai.

© Zug Tourismus/swiss-image.ch

Wer sich für das Werkjahr bewerben will, muss laut der Ausschreibung mindestens 30 Jahre alt sein, seit drei Jahren im Kanton Zug wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt dort zehn Jahre lang gewohnt haben. Gefordert wird eine herausragende künstlerische Leistung oder ein überzeugendes Projekt. Das bisherige Schaffen muss sowohl regional als auch national ausstrahlen.

Bewerbungen für die Sparte Musik sind bis am 20. Mai beim Amt für Kultur einzureichen. Die eingereichte Dokumentation wird vom 3. bis 6. Juli in der Zuger Chollerhalle öffentlich ausgestellt. Am 8. Juli findet in der Musikschule Zug ein Vorspiel statt. Die Entscheidungsfindung der Jury im September basiert auf der Dokumentation und dem Vorspiel. Schliesslich werden die Preise am 2. Oktober in der Chollerhalle Zug übergeben.

Anmeldeformulare und Teilnahmebedingungen können im Internet unter www.zug.ch/kultur herunter geladen oder bei der Direktion für Bildung und Kultur, Amt für Kultur, Baarerstrasse 19, 6300 Zug, Telefon 041/728 31 46, tanja.vogel@zg.ch bezogen werden.
 

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