Basler Kulturförderungsgesetz in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Vorlagenentwurf eines Kulturförderungsgesetz zur Vernehmlassung verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. August 2014.

Freilegung von römischen Fundamenten in Augst. Foto: Augusta Raurica

Das derzeit gültige Gesetz gilt als reines Subventionsgesetz ohne kulturpolitische Vorgaben, wie sie mit der Kantonsverfassung von 1984 vorgesehen sind. Nachdem der Regierungsrat ein Kulturleitbild erarbeitet hat, ist ein erster Entwurf des Kulturförderungsgesetzes (2009) überarbeitet und ergänzt worden. Die Überarbeitung erfolgte «auf der Basis der Erkenntnisse und Zielsetzungen für das leitbild_kultur.bl 2013–2017 aus der TAGSATZUNG kultur.bl im Mai 2011».

Der nun vorliegende Gesetzesentwurf stelle eine deutliche Optimierung des geltenden Rechts im Aufgabenbereich der kantonalen Kulturpolitik und -förderung dar, schreibt der Kanton. Er schliesse die Lücke zwischen dem Kulturparagraphen der Kantonsverfassung und der bereits gelebten Kulturförderung. 

Der Entwurf erfasst auch öffentliche Institutionen des kulturellen Grundangebots im Kanton: Kantonsbibliothek, Kantonsmuseum, Kantonsarchäologie, Römerstadt Augusta Raurica sowie den Verlag des Kantons Basel-Landschaft. Und er regelt auch die kulturpolitisch indizierte Rollenverteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie die besondere Bedeutung der Schulen als kulturelle Vermittlungsplattform. 

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